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Informationen |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Lachmann Kassen & Bürotechnik
1.
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lachmann
Kassen & Bürotechnik
Diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma
Lachmann Kassen & Bürotechnik (nachfolgend: "Firma
Lachmann" genannt) und ihren Kunden schriftlich, mündlich oder
in sonstiger Form abgeschlossenen Verträge. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Lachmann nicht
ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die
nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen
will, hat er dies vorher schriftlich der Firma Lachmann anzuzeigen.
2.
Angebote und Bestellungen
2.1.
Alle Angebote sind frei bleibend. An abgegebene Angebote ist die
Firma Lachmann vierzehn Tage gebunden.
2.2.
Angaben zu Preisen, technischen Daten usw., die sich aus Prospekten,
Anzeigen, Rundschreiben usw. ergeben, sind unverbindlich, soweit sie
nicht ausdrücklich Bestandteil von Verträgen werden.
2.3.
Bestellungen sind für die Firma Lachmann nur dann verbindlich, wenn
sie bestätigt werden oder aber durch Übersendung der bestellten
Waren nachgekommen wird.
2.4.
Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn sie von der Firma
Lachmann schriftlich bestätigt werden.
3.
Lieferung
3.1.
Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat der Firma Lachmann
ausreicht.
3.2.
Alle von der Firma Lachmann genannten Liefertermine sind solange
unverbindlich, bis ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
zugesagt wird. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige
Umstände ein, die der Firma Lachmann eine Einhaltung des
ursprünglich zugesagten Liefertermins unmöglich machen, obwohl die
Firma Lachmann diese Umstände nicht zu vertreten hat, so wird der
Liefertermin um eine angemessene Dauer verschoben. Wird die Firma
Lachmann an der termingerechten Vertragserfüllung ohne eigenes
Verschulden gehindert, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder
Lieferstörungen bei ihr oder bei einem Zulieferer, so gelten die
allgemeinen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf
von einem Monat eine Nachfrist von einem weiteren Monat setzen kann.
Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich zugesagten Liefertermins
nachweislich auf Krieg, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige
höhere Gewalt, die nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der
Firma Lachmann nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, so wird die
Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag
zurücktreten, wenn er der Firma Lachmann nach Ablauf der
verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma Lachmann nicht
innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Wird der Firma Lachmann
aufgrund der vorgenannten Gründe die Vertragserfüllung innerhalb
der genannten Zeiträume ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie
von ihrer Lieferpflicht frei.
3.3.
Solange der Kunde gegenüber der Firma Lachmann mit einer
Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht, ohne dass
die im vorhergehenden Absatz genannten Termine oder Fristen zu laufen
beginnen.
4.
Versand
4.1.
Kosten für den Versand einschließlich der Transportversicherung
sind grundsätzlich vom Kunden zu übernehmen. Die Kosten hierfür
ergeben sich aus der Preisliste der Firma Lachmann. Die Wahl des
Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen der Firma
Lachmann.
4.2.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur,
Frachtführer oder den Abholer auf den Besteller über. Dies gilt
ebenso, wenn die Versendung nicht ab dem Lager der Firma Lachmann,
sondern von einem anderen Ort aus erfolgt.
4.3.
Bei der Berechnung von Frachtkosten laut Preisliste der Firma
Lachmann und bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung
basieren die Kalkulationen der Frachtkosten und Nebengebühren auf
den zur Zeit des Angebots gültigen Beförderungskosten und
Nebengebühren. Die Frachtkosten werden zugunsten oder zu Lasten des
Kunden angepasst, wenn sich bis zum Zeitpunkt der Auslieferung
wesentliche Änderungen bei diesen Kosten ergeben sollten. Ein
Rücktrittsrecht steht dem Kunden aufgrund geänderter Frachtkosten
nicht zu.
4.4.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu
untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche
Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma
Lachmann zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Gehen der
Firma Lachmann aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung
Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem eigenen Lieferanten
verloren, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die hierauf
beruhen.
4.5.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der
Firma Lachmann verlässt.
5.
Gewährleistung
5.1.
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung, Anwendungsmöglichkeiten
etc. der verkauften Produkte erfolgen nach bestem Wissen und
Gewissen. Die Firma Lachmann erklärt, dass die gelieferte Ware nicht
mit Mängeln behaftet ist, welche die Tauglichkeit zu dem
gewöhnlichen oder dem in dem abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich
aufgenommenen anderweitigen Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2.
Es wird ausdrücklich klar gestellt, dass die in Verkaufsunterlagen,
dem Handbuch oder in sonstigen Schriftstücken enthaltenen
Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der
Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellt.
5.3.
Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel
unverzüglich zu untersuchen und eventuell festgestellte Mängel
umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Rücksendung der Ware darf nur
mit ausdrücklichem Einverständnis der Firma Lachmann erfolgen.
Soweit es bei einer Rücksendung durch unsachgemäße Verpackung zu
Schäden an der gelieferten Ware kommt, hat der Kunde die sich
hieraus ergebenden Folgen zu tragen.
5.4.
Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart,
24 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Jegliches
Verbrauchsmaterial ist nicht Gegenstand einer längeren Garantie.
5.5.
Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde
der Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.6.
Die Gewährleistungspflicht umfasst nicht die Beseitigung von
Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder
Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistungspflicht entfällt,
sobald der Kunde Eingriffe in technische Geräte vornimmt oder durch
Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die
vorgetragenen Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche
Eingriffe entstanden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die
Eingriffe nicht ausgeschlossen oder erschwert wird.
5.7.
Beim Vorliegen einer berechtigten Mängelanzeige hat der Kunde der
Firma Lachmann schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung
zu setzen. Der Kunde hat der Firma Lachmann eindeutig schriftlich
mitzuteilen, welche Art der Nacherfüllung (Mängelbeseitigung an der
gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) er
verlangt. Die Firma Lachmann ist jedoch berechtigt, die gewählte Art
der Nacherfüllung abzulehnen, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten für sie durchgeführt werden könnte und wenn die jeweils
andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den
Kunden mit sich bringen würde. Die Firma Lachmann kann außerdem die
Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn diese nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten für sie durchführbar wäre.
5.8.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang damit stehenden Mangel stehen der Firma Lachmann zwei
Nacherfüllungsversuche innerhalb der von dem Kunden gesetzten Frist
zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Das
Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten
erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter
Nacherfüllungsversuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht
zugemutet werden kann. Wenn die Nacherfüllung von der Firma Lachmann
aufgrund der im vorhergehenden Absatz genannten Voraussetzungen
verweigert wurde, steht dem Kunden das Rücktritts- bzw.
Minderungsrecht sofort zu.
5.9.
Ein Rücktritt wegen eines nur unerheblichen Mangels ist
ausgeschlossen.
5.10.
Die Firma Lachmann haftet nicht dafür, dass die gelieferten Waren
mit anderen Hardware- oder Software-Komponenten des Kunden kompatibel
sind bzw. mit diesen zusammen arbeiten oder sonst wie zusammen
eingesetzt werden können, es sei denn, die Firma Lachmann hat eine
solche Eigenschaft schriftlich zugesichert.
5.11.
Stellt sich heraus, das der Kunde der Firma Lachmann gegenüber einen
Gewährleistungsanspruch geltend gemacht hat und dass entweder kein
Mangel vorhanden war oder der geltend gemachte Mangel gegenüber der
Firma Lachmann keinen Gewährleistungsanspruch auslöst, so hat der
Kunde den durch die Inanspruchnahme der Firma Lachmann entstandenen
Aufwand zu ersetzen, falls er grob fahrlässig oder vorsätzlich
gehandelt hat.
5.12.
Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird die Verpflichtung zur
Leistung von Schadensersatz der Firma Lachmann, gleich aus welchem
Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der an dem
schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies
gilt nicht, wenn aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wegen
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine unbeschränkte Haftung
gegeben ist.
5.13.
Für die Lieferung von Software gelten die Ausführungen des gesamten
Abschnittes 5. "Gewährleistung" entsprechend.
6.
Serviceleistungen
6.1.
Für zu erbringende Serviceleistungen wie Reparaturen, Umbauten,
Anpassungen, technische Beratung usw. berechnet die Firma Lachmann
den anfallenden Zeitaufwand nach den jeweils aktuellen Stundensätzen.
Diese Stundensätze sind abhängig von der anfallenden Tätigkeit und
der Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter. Eine Auflistung der
jeweils aktuellen Stundensätze wird auf Anforderung dem Kunden
ausgehändigt.
6.2.
Der in Zusammenhang mit Serviceleistungen anfallende Sachaufwand für
Ersatzteile, Verbrauchsmaterial usw. wird nach der jeweils aktuellen
Preisliste der Firma Lachmann berechnet. Dies gilt ebenso für
eventuell notwendig werdende Frachtkosten.
6.3.
Anfallende Fahrtkosten in Zusammenhang mit Serviceleistungen werden
nach der Preisliste der Firma Lachmann berechnet.
6.4.
Die Firma Lachmann ist berechtigt, vor der Durchführung von
Serviceleistungen einen Kostenvorschuss in Höhe von 75 % der
erwarteten Gesamtrechnungssumme zu verlangen. Soweit für
Serviceleistungen Ersatz- oder Austauschteile benötigt werden,
welche die Firma Lachmann bestellen oder sonst erst erwerben muss,
ist sie berechtigt, für diese Teile vom Kunden vorab die
vollständige Bezahlung zu verlangen.
6.5.
Werden reparierte Geräte versandt, geschieht dies per Nachnahme,
sofern nicht im voraus eine andere Zahlungsform schriftlich
vereinbart wurde. Selbstabholer haben die reparierten Geräte bei
Abholung zu bezahlen.
7.
Haftungsbeschränkung
7.1.
Die Firma Lachmann haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
die Firma Lachmann nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit
vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die
Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch
sind.
7.2.
Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma Lachmann aufgrund von
Gewährleistungsansprüchen oder einer sonstigen Haftung ist ein
Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Beachtung von Fehlermeldungen, nicht
rechtzeitiger Anzeige von Mängeln oder unzureichender
Datensicherung. Eine unzureichende Datensicherung ist insbesondere
dann gegeben, wenn der Kunde es versäumt hat, Vorkehrungen zu
treffen, um sich durch zumutbare und dem Stand der Technik
entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen,
insbesondere gegen Computerviren zu schützen.
8.
Zahlungsbedingungen
8.1.
Die Firma Lachmann behält sich vor, für Lieferungen je nach ihrer
Wahl Vorkasse, Bezahlung per Nachnahme oder Lastschrift zu verlangen.
Soweit Lieferungen gegen Rechnung erfolgen, ist der Rechnungsbetrag
innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar
rein netto Kasse. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der Firma Lachmann.
8.2.
Bei Teillieferungen wird der auf diese Teillieferungen entfallende
Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch
ausstehenden Restlieferungen.
8.3.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt,
soweit er über unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenansprüche verfügt.
8.4.
Bei Zahlungsverzug und bei begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden, auch bei der
Nichteinlösung von Schecks, ist die Firma Lachmann, unabhängig von
sonstigen Rechtsansprüchen, berechtigt, Sicherheiten oder
Vorauszahlungen zu verlangen. Die Firma Lachmann ist weiter
berechtigt, alle sonstigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung
sofort fällig zu stellen.
8.5.
Bei der Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen gerät der
Käufer gem. §286 Abs.3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. In
diesem Fall werden von der Firma Lachmann Zinsen in Höhe von 5 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz bei Verbrauchern und 8 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz bei Unternehmen berechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
8.6.
Alle Händlerpreise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.
Eigentumsvorbehalt
9.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren im
Eigentum der Firma Lachmann.
9.2.
Der Kunde ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung die Ware
auf seine Kosten ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer- und
Wasserschäden sowie die sonstige Verschlechterung, Beschädigung
oder Zerstörung zu versichern. Bei elektronischen Teilen ist darüber
hinaus eine ausreichende Elektronikversicherung abzuschließen. Einen
Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Versicherung kann die
Firma Lachmann jederzeit verlangen, soweit die Lieferung noch nicht
vollständig bezahlt ist. Für den Schadensfall ist der
Versicherungsanspruch des Kunden unverzüglich an die Firma Lachmann
abzutreten.
9.3.
Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt
stehenden Sachen nicht befugt. Insbesondere darf er diese weder an
Dritte weiter verkaufen, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
9.4.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen oder solchen Versuchen hat der
Kunde Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Lachmann
unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen und die Firma Lachmann
unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle Ansprüche, die
der Kunde in Zusammenhang mit der Pfändung oder Beschlagnahme
erlangen sollte, tritt er schon jetzt an die Firma Lachmann ab. Der
Kunde ist verpflichtet, der Firma Lachmann alle zur Verfolgung dieser
Rechte notwendigen Informationen zu erteilen.
9.5.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
10.
Datenschutz
Die
Firma Lachmann arbeitet mit EDV und speichert die Namen, die
Anschrift sowie die sonst benötigten Daten ihrer Kunden.
11.
Sonstiges
11.1.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen diejenige Regelung, die dem jeweils
gewollten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
11.2.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
11.3.
Der Kunde darf seine Rechte aus der Geschäftsbeziehung nur mit
vorheriger schriftlicher Einwilligung der Firma Lachmann abtreten.
11.4.
Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist 02977
Hoyerswerda. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, so ist der
Gerichtsstand ebenfalls 02977 Hoyerswerda.
11.5.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
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