17.11.2023
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie steigt am 1.01.2024 wieder von 7% auf 19%.
16.11.2023
Die erste Lieferung der neuen TSE Version 2 für die CASIO SE-Modelle ist eingetroffen. Die für den Austausch notwendige CESF-Software ist allerdings noch in der Testphase, so dass noch nicht mit der Auslieferung an die Kunden begonnen werden kann.
20.10.2023
Die Auslieferung der neuen TSE Version 2 für die CASIO SE-Modelle hat sich weiter verzögert und soll mit dem heutigen Tag beginnen.
05.09.2023
CASIO Europe GmbH hat nach Prüfung der neuen TSE Version die Freigabe für die SE-Kassenmodelle erteilt. Der Auslieferungsstart wird voraussichtlich ab Ende September 2023 erfolgen.
08.08.2023
CASIO Europe GmbH und KlaRVerwaltung GmbH haben jetzt den von der D-Trust vorgelegten Vertrag zum Austausch der TSE Version V1 auf V2 zugestimmt. Die Austausch TSE von D-Trust werden in den nächsten 2 Monaten an CASIO und KlaRVerwaltung geliefert und von dort schrittweise an die Fachhändler ausgeliefert.
26.06.2023
Die Firma cryptovision - Hersteller der BDR/D-Trust TSE hat mitgeteilt, dass voraussichtlich im August 2023 mit der Auslieferung der neuen TSE Version 2 für die CASIO SE-S und SE-C Serie begonnen wird.
Der Wechsel von der alten auf die neue TSE soll unkompliziert und ohne ein Softwareupdate erfolgen.
Juni 2023
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die D-Trust TSE v2.0 jetzt im vollem Umfang zertifiziert. Die D-Trust GmbH konnte daraufhin mit der Serienproduktion beginnen und bereitet aktuell die Auslieferungen an die Distributer vor.
Mai 2023
Es gibt immer noch keine Informationen wann wir als Fachhändler die neuen zertifizierten TSE Module für die CASIO SE-S und SE-C Modelle erhalten werden. Laut einem neuen Schreiben gab es erste erfolgreiche Tests bei CASIO und KlaRSoft. Es wird an einem Austauschkonzept mit der D-Trust / Bundesdruckerei gearbeitet. Vorraussetzung dafür ist aber die TSE-Zertifikatsfreigabe seitens des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
31.03.2023
Die CASIO Europe GmbH hat heute die Information an den Fachhandel versendet, dass im Zusammenhang mit der im September 2021 erfolgten Einstellung der Verkaufsaktivitäten für CASIO Kassensysteme
am 30. September 2023 die Beendigung des Supports für diese Produkte erfolgt.
März 2023
Laut einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 16.03.2023 wird die Übergangsfrist zum Austausch der in den CASIO SE-S und SE-C Modellen eingesetzten D-TRUST TSE-Module der bundeseigenen Firma cv cryptovision GmbH verlängert. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen.
Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzu-führen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Die Kunden, die über meine Firma ein D-TRUST TSE Modul Version 1 gekauft haben, werden umgehend nach Erhalt der Version 2 über die Vorgehensweise des Austausches informiert. Einen Zeitplan dafür haben wir als Fachhändler allerdings noch nicht erhalten.
Januar 2023
Bisher gibt es noch keine Informationen wann wir als Fachhändler die neuen zertifizierten TSE Module für die CASIO SE-S und SE-C Modelle erhalten werden. Laut einem Schreiben vom November wird intensiv an einer neuen Version gearbeitet.
Oktober 2022
Laut einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen, das im Bundessteuerblatt Teil 1 veröffentlicht wurde verlieren die in den CASIO SE-S und SE-C Modellen eingesetzten D-TRUST TSE-Module der bundeseigenen Firma cv cryptovision GmbH zum 07.01.2023 ihre Zertifizierung. Als Übergangsfrist für die Verwendung dieser Karten wurde der 31.07.2023 benannt. Die Verwendung muss dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Oktober 2022
Das Kabinett der Bundesregierung hat einer weiteren Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung, die zunächst nur bis zum 31.12.2022 galt, jetzt zugestimmt.
August 2022
Die Übergangsfrist für die Verwendung einer nicht mit einer TSE aufrüstbaren elektronischen Registrierkasse, die zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurde, endet am 31.12.2022.
Gerne erstelle ich für sie Angebote über passende, finanzamtkonforme Nachfolgemodelle.
Februar 2022
Weil es immer wieder Fragen zur steuerlichen Einordnung von Heißgetränken gibt, hier noch mal die Auflistung (ohne Gewähr, bei Unklarheiten an ein STB wenden):
- auch auf Kaffee außer Haus sind 19% Umsatzsteuer abzuführen
- Milchmixgetränke mit einem Milchanteil ab 75% unterliegen 7% Umsatzsteuer. Hierzu kann auch der Latte Macchiato zählen, wenn der Milchanteil die entsprechende Menge erreicht.
- Cappuccino unterliegt aufgrund des zu geringen Milchanteils der 19%igen Steuer
- Kakao ist nach der Zubereitung zu unterscheiden; wird Wasser verwendet sind 19% zu entrichten
6.Dezember 2021
Der deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) weist in einer Meldung vom 30. November darauf hin, dass inzwischen erste Bußgeldverfahren wegen der Nutzung einer Kasse ohne TSE eingeleitet wurden. Aus diesem Anlass erinnert der DFKA nachdrücklich noch einmal alle Kassenanwender daran, dass die Umrüstung auf eine TSE-Kasse, falls noch nicht erfolgt, nun unverzüglich zu erfolgen hat. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 €. Die Meldung vom DFKA finden Sie hier.
25. November 2021
Die Installation und Lizensierung der Software CESF für die Sicherung der TSE Daten (CASIO SE-, TE-, QT- und VR-Serie) muss zwingend innerhalb eines Jahres nach Beginn der TSE Installation erfolgen! Innerhalb der Software lässt sich das Startdatum nicht länger als ein Jahr rückwirkend einstellen und somit auch keine älteren Daten mehr für eine eventuelle Betriebsprüfung konvertieren.
November 2021
Auf Grund vieler Kundenanfragen hier noch mal die Information:
Seit dem 1. Oktober 2021 muss nunmehr grundsätzlich jedes elektronische Aufzeichnungssystem entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des § 146a AO mit einer TSE geschützt sein. Lediglich in folgenden Konstellationen ist dies nicht erforderlich:
Verwendung einer nicht mit einer TSE aufrüstbaren elektronischen Registrierkasse, die zwischen dem 26. November 2010 und dem 31. Dezember 2019 angeschafft wurde (bis längstens zum 31. Dezember 2022) oder Bewilligung einer Erleichterung nach § 148 AO (in Form einer Fristverlängerung) durch das zuständige Finanzamt aufgrund einer einzelfallbezogenen Antragstellung.
(Quelle: https://www.finanzamt.sachsen.de/aktuelle-meldungen-6676_10001.html)
November 2021
Aktueller Nachtrag zum Beitrag Juni 2021: Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I (voraussichtlich im Jahr 2023) gesondert bekannt gegeben.
September 2021
Neu im Produkt Shop finden Sie die Verlängerung der Jahreslizenzen für die Software CESF-SE um weitere 4 Jahre. Die Lizenz beinhaltet: DSFINV-K (Übergabeschnittstelle der Finanzverwaltung), CESF-Analytics und CESF-PP (Programmierprotokolle).
Juni 2021
Die Technische Sicherheitseinrichtung TSE lässt sich immer noch nicht beim Finazamt anmelden. Hier ein Zitat auf der Webseite www.finanzamt.sachsen.de:
Ab 1. Januar 2020 müssten Steuerpflichtige ihr elektronisches Aufzeichnungssystem nach § 146a Absatz 4 AO grundsätzlich auch an die Finanzämter melden. Gemäß oben genanntem BMF-Schreiben ist jedoch von einer Meldung bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.
18.05. 2021